Letzte Aktualisierung am Mai 22, 2023 von Sandra


Wie setzt man die Weiterbildung von der Steuer ab? Geht das überhaupt?
Das Fernstudium / Fernkurs von der Steuer absetzen
Auch der Staat unterstützt die berufliche Weiterbildung im Rahmen von Fernlehrgängen oder Fernstudiengängen und dies nicht nur mit BaföG-Leistungen, wie Meister-BAföG oder Studenten BAföG, sondern auch durch die Möglichkeit, Weiterbildungen von der Steuer abzusetzen.
Um einen Fernlehrgang bei einer Fernschule in Deutschland bzw. ein Fernstudium an einer Fernhochschule von der Steuer abzusetzen, müssen bestimmte Umstände erfüllt sein.
Fernkurse von der Steuer absetzen: die rechtlichen Grundlagen
Bereits im Jahr 2002 entschied der Bundesfinanzhof, dass nicht nur unter Umständen eine Umschulung bei einer Fernschule als Werbungskosten geltend gemacht werde kann, sondern auch ein Fernstudium, das neben dem regulären Beruf absolviert wird.
Die Urteile, denen diese Entscheidungen zu entnehmen sind, können unter den Aktenzeichen BFH 2002 VI R 120/01 und BFH 2002 VI R 137/01 nachgeschlagen werden.
Sind Sie Gewerbetreibender, Freiberufler oder Selbständiger, dann besteht die Möglichkeit, den Fernlehrgang bzw. das Fernstudium als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.
Welche Kosten des Fernlehrgangs bzw. Fernstudiums können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden?
Zum einen können Zinsen von Darlehen, die eigens für die Weiterbildung aufgenommen wurden, steuerlich geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Lehrmaterial und Büromaterial sowie andere Arbeitsmittel.
Hinweis: Ein PC kann anteilig abgesetzt werden.
Dauert die Weiterbildung länger, dann ist ein Arbeitszimmer absetzbar. Dies bis zu einer Höhe von 1250 Euro.
Auch Fachliteratur, die angeschafft wurde, ist steuerlich absetzbar. Hier ist es jedoch wichtig, dass die Quittungen aufgehoben werden. Sie müssen den Titel des erworbenen Fachbuches enthalten.
Ebenfalls absetzbar sind die Kosten für den Fernlehrgang bzw. das Fernstudium einschließlich zusätzlicher Prüfungsgebühren.
Müssen Sie an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, können entstandene Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden wie Fahrtkosten, Kosten für Übernachtung und Verpflegung.
Steuerliche Vorteile bei einem akademischen Fernstudium
Wenn Sie ein Fernstudium bei einer Fernhochschule absolvieren und dies berufsbegleitend, dann können die Kosten für das Fernstudium von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtig ist es zu wissen, dass es auch hier Einschränkungen geben kann. Sie sollten sich daher unbedingt zur Absicherung von einem Steuerberater oder einem zuständigen Mitarbeiter der Fernhochschule beraten lassen.
Auch der für Sie zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt kann eventuell Auskunft geben.
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