Fernschule Bafög

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Letzte Aktualisierung am Mai 22, 2023 von Sandra

Fernschule Bafög

Fernstudium und Bafög

Wann erhalten Sie für ein Fernstudium oder eine Fernschule BAföG?

Möchte man ein Fernstudium absolvieren oder eine Fernkurs bei einer Fernschule in Deuschland machen, dann stellt sich den meisten die Frage nach der Finanzierung der Weiterbildung.

In der Regel ist das erste woran man denkt, das BAföG.

Doch, obwohl es so naheliegend erscheint, ist es für Fernschüler in den meisten Fällen schwierig, BAföG zu erhalten.

Warum ist BAföG im Fernstudium die Ausnahme?

Um BAföG für ein Fernstudium zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine grundlegende Voraussetzung, um sich eine Unterstützung im Fernstudium durch BAföG zu sichern ist, dass man es sich bei dem Fernstudium um eine akademische Ausbildung handelt.

Allein schon aufgrund dieser Voraussetzung sind reguläre Fernkurse, wie sie beispielsweise bei ILS, Laudius, SGD etc. angeboten werden, nicht durch BAföG finanzierbar.

Und auch eine zweite Grundvoraussetzung muss für BAföG erfüllt werden: Bei dem Fernstudium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln.

Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass Fernstudiengänge wie an der Euro FH zumeist darauf ausgelegt sind, um nebenberuflich in Teilzeit absolviert zu werden.

Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass es sich bei dem Fernstudium um eine Erstausbildung handeln müsste, um einen Anspruch auf BAföG zu haben. Ein Großteil der Fernstudenten jedoch hat bereits eine Ausbildung und absolviert das Fernstudium berufsbegleitend.

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Auch ein weiteres Kriterium, um BAföG für ein Fernstudium zu erhalten, erfüllen die meisten Fernstudenten nicht. BAföG ist nämlich auch an das Alter gebunden. Das 30. Lebensalter darf zu Beginn der Ausbildung noch nicht vollendet worden sein.

Wie man sieht, es ist kaum möglich das Fernstudium durch BAföG zu finanzieren und man sollte sich definitiv nach anderen Förderungsmöglichkeiten für das Fernstudium umsehen.

Infrage kommen hier Beispielsweise ein Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, Unterstützung durch den Arbeitgeber oder auch ein Stipendium, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Hier finden Sie weitere Föderungsmöglichkeiten für das Fernstudium.

Will man einen Schulabschluss bei einer Fernschule nachholen, kommt eine Förderung durch BAföG infrage

Anders sieht es allerdings aus, wenn man einen Schulabschluss bei einer Fernschule nachholen möchte wie das Abitur, die Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss.

Will man einen dieser Schulabschlüsse an einer Fernschule nachholen, dann besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, BAföG zu erhalten.

Was Sie über das Schüler-BAföG wissen sollten

Wissen sollten Sie, dass das sogenannte Schüler-BAföG kein Kredit ist und damit auch nicht zurückgezahlt werden muss. Sie erhalten das Geld quasi geschenkt.

Allerdings können Sie beim Nachholen eines Schulabschluss über eine Fernschule nur in den letzten 12 Monaten die BAföG Bezüge erhalten.

Sie müssen ferner nachweisen, dass Sie bereits mindestens 6 Monate erfolgreich an dem Fernkurs zum Schulabschluss teilgenommen haben. Eine Bescheinigung hierüber wird Ihnen auf Anfrage die Fernschule, an der Sie den Schulabschluss nachholen, ausstellen.

Es muss zudem nachgewiesen werden, dass Sie in den letzten 3 Monaten sich in Vollzeit dem Lernen gewidmet haben. Auch hierüber stellt die Fernschule eine Bescheinigung aus.

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Um Schüler-BAföG für die Fernschule zu erhalten, dürfen Sie außerdem das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch müssen Sie in einem eigenen Haushalt leben, also nicht im Haushalt der Eltern.

Wie viel BAföG bekommen Sie?

Natürlich ist eine wichtige Frage, wieviel BAföG man erhalten wird. Die Höhe des BAföG wird individuell ausgerechnet und richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Daher können hier keine exakten Angaben über die Höhe des BAföG gemacht werden.

Schüler-BAföG setzt sich grundsätzlich aus vier Komponenten zusammen:

  1. Grundbetrag (§ 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3a BAföG)
  2. Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 13a BAföG).
  3. Ein Zuschuss zu den Mietkosten (§ 13 Abs. 3 BAföG) kann ebenso gewährt werden
  4. wie ein Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG).

Ein grober Richtwert, wenn man nicht mehr bei den Eltern lebt und kein weiteres Einkommen hat, ist in etwa 450-500 Euro + einem Zuschlag für die Krankenversicherung, der bei ca. 60 Euro liegt.

Wenn Sie mit einem Fernkurs beginnen wollen, ein Fernstudium absolvieren oder einen Schulabschluss via Fernkurs nachholen möchten, dann sollten Sie sich in jedem Fall das kostenlose Infomaterial, das Fernschulen bzw. Fernhochschulen zur Verfügungn stellen, bestellen:

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