Fernstudium Arbeitslosigkeit

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Letzte Aktualisierung am Mai 22, 2023 von Sandra

Fernstudium während der Arbeitslosigkeit?!

Fernstudium während der Arbeitslosigkeit?

Ist man arbeitslos, dann kann die Zeit sinnvoll genutzt werden, um sich weiterzubilden. Hier bietet sich ein Fernstudium an einer Fernhochschule wie an der Euro FH oder auch AKAD an und auch ein Fernlehrgang wie z.B. bei ILS, Laudius oder auch der SGD kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen.

Allerdings ergeben sich aus der Konstellation Fernlehrgang und Fernstudium – Arbeitslosigkeit einige Fragestellungen, die unbedingt im Vorfeld geklärt werden sollten. In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, ein Fernstudium während der Arbeitslosigkeit aufzunehmen. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Regelungen und Bedingungen für Arbeitslosengeldempfänger zu beachten. Melden Sie das Fernstudium bei Ihrer Arbeitsagentur, achten Sie auf Ihre Verfügbarkeit für Arbeit, informieren Sie sich über finanzielle Auswirkungen und prüfen Sie mögliche Fördermöglichkeiten. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Fernstudium während der Arbeitslosigkeit in Deutschland im Einklang mit den geltenden Vorschriften absolvieren.

Darf man während der Arbeitslosigkeit ein Fernstudium aufnehmen?

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, ein Fernstudium während der Arbeitslosigkeit aufzunehmen. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Regelungen und Bedingungen für Arbeitslosengeldempfänger einhalten.

Melden Sie das Fernstudium bei Ihrer Arbeitsagentur

Als Arbeitsloser sind Sie verpflichtet, jede Änderung Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation Ihrer Arbeitsagentur zu melden. Dazu gehört auch die Aufnahme eines Fernstudiums. Informieren Sie Ihre Arbeitsagentur daher umgehend, wenn Sie ein Fernstudium beginnen oder planen. Dies ist wichtig, da das Fernstudium als Aktivität gemeldet werden muss, die Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt beeinflussen kann.

Achten Sie auf Ihre Verfügbarkeit für Arbeit

Als arbeitsloser Fernstudent müssen Sie weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und aktiv nach Arbeit suchen, sofern dies von den Arbeitslosengeldregelungen gefordert wird. Stellen Sie sicher, dass das Fernstudium Ihre Verfügbarkeit für Arbeit nicht beeinträchtigt und Sie weiterhin den Anforderungen für den Bezug von Arbeitslosengeld genügen. Eventuell müssen Sie bestimmte Nachweise oder Berichte über Ihre Studienaktivitäten an Ihre Arbeitsagentur weitergeben.

Artikel lesen:  Förderung eines berufsbegleitenden Fernstudiums & allgemeine Förderungsmöglichkeiten

Beachten Sie finanzielle Auswirkungen

Ein Fernstudium kann finanzielle Auswirkungen haben, da es zusätzliche Kosten für Studiengebühren, Lehrmaterialien oder Reisekosten mit sich bringen kann. Diese Ausgaben können Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld haben, insbesondere wenn Sie Einkünfte aus anderen Quellen haben. Informieren Sie sich daher über die geltenden Regelungen bezüglich Einkommensgrenzen und melden Sie jegliche Änderungen an Ihre Arbeitsagentur.

Prüfen Sie Bildungsgutschein oder Fördermöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Arbeitsloser in Deutschland auch einen Bildungsgutschein von Ihrer Arbeitsagentur erhalten, um ein Fernstudium oder andere Bildungsmaßnahmen zu finanzieren. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Beantragungsmöglichkeiten für einen Bildungsgutschein oder andere Förderprogramme, die Ihnen helfen können, Ihr Fernstudium zu finanzieren.

Fernlehrgang bzw. Fernstudium bei Bezug von ALG I

Ist man arbeitslos, hat sich offiziell arbeitslos gemeldet, einen Antrag gestellt und hat die Anwartschaft erfüllt, dann erhält man mit Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld. Je nachdem wie alt man ist und je nachdem wie lange man in den vergangenen 5 Jahren pflichtversichert war, erhält man die staatliche Leistung für 1 Jahr.

Nimmt man ein Fernstudium während der Arbeitslosigkeit auf, so muss dies der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

WIe kann man das Fernstudium in der Arbeitslosigkeit finanzieren?

So mancher mag denken, dass die Agentur für Arbeit nicht alles wissen  muss, doch kann es durchaus positiv sein, seinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zu melden, dass man ein Fernstudium aufnimmt oder einen Fernlehrgang absolviert. Wird das Vorhaben als sinnvoll erachtet, kann man einen Bildungsgutschein erhalten, durch den die Kosten für das Fernstudium bzw. den Fernkurs von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt, auf den in jedem Fall geachtet werden muss, denn bezieht man Arbeitslosengeld I, ist man verpflichtet, dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Man kann also kein Vollzeitstudium aufnehmen. Allerdings ist es bei Fernstudiengängen bzw. Fernlehrgängen die Regel, dass diese in Teilzeit durchgeführt werden können. Man kann also problemlos ein Fernstudium in der Arbeitslosigkeit durchführen.

Kann man bei Bezug von ALG II / Hartz IV / Bürgergeld ein Fernstudium bzw. einen Fernkurs absolvieren?

Auch hier gilt: beziehen Sie ALG II bzw. Hartz IV / Bürgereld, dann können Sie kein Vollzeitstudium aufnehmen. Denn nach Paragraph 7 Abs. 5, SGB II haben reguläre Studenten oder auch Fernstudenten keinen Anspruch auf ALG II oder Hartz IV, wenn die Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsgesetzes grundsätzlich anderweitig finanziert werden kann wie z.B. durch BaföG. Nachdem jedoch für den Bezug von BaföG u.a. ein Vollzeitstudium vorausgesetzt wird, trifft dieser Passus nicht auf Personen zu, die ALG II oder Hartz IV beziehen und ein Fernstudium bzw. einen Fernlehrgang in Teilzeit absolvieren.

Ein Teilzeitstudium ist bei einer Weiterbildung, die bei eine Fernschule bzw. Fernhochschule durchgeführt wird, die Regel.

Auch steht man als Teilzeitstudent und Bezieher von ALG II oder Hartz IV dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

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Einem Fernlehrgang oder auch einem Fernstudium steht damit auch als Empfänger von Hartz IV oder ALG II theoretisch nichts im Weg.

Wie kann man als Empfänger von ALG II oder Hartz IV / Bürgergeld ein Fernstudium finanzieren?

Natürlich und dies ist sicherlich ein Aspekt, der keinesfalls vernachlässigt werden darf, ist die Frage, wie man als Hartz IV / Bürgergeld Empfänger ein Fernstudium oder auch einen Fernkurs finanzieren soll.

Von den ohnehin geringen staatlichen Leistungen ist es den meisten kaum möglich, jeden Monat Geld für ein Fernstudium aufzubringen. Jedoch besteht auch für Hartz IV oder ALG II Empfänger die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein zu erhalten.

Man hat ferner die Möglichkeit, bis zu 100 Euro dazuzuverdienen und kann die 30% absetzbare Pauschale nutzen. Auch bieten einige Fernhochschulen und Fernschulen in Deutschland eine Gebührenermäßigung für Bedürftige.

FAQ

FAQ – Darf man während der Arbeitslosigkeit ein Fernstudium aufnehmen?

Zahlt das Jobcenter ein Fernstudium?

Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Fernstudium finanzieren. Hier sind wichtige Informationen, die Sie als Leser wissen sollten:

Beantragung von Leistungen beim Jobcenter für ein Fernstudium: Als Leistungsempfänger beim Jobcenter, zum Beispiel im Rahmen von Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV), können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Fernstudium finanziert bekommen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen und nachweisen, dass das Fernstudium für Ihre berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und angemessen ist.

Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit durch das Jobcenter: Das Jobcenter prüft, ob das Fernstudium für Ihre berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und angemessen ist. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel Ihre individuelle Situation, Ihre bisherige berufliche Qualifikation, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Kosten des Fernstudiums im Vergleich zu anderen Bildungs- oder Weiterbildungsoptionen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch das Jobcenter: Für die Kostenübernahme eines Fernstudiums durch das Jobcenter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem: Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit des Fernstudiums für die berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Wie ersichtlich ist, das Jobcenter kann unter bestimmten Bedingungen ein Fernstudium finanzieren, wenn es für Ihre berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und angemessen ist. Es ist wichtig, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter zu stellen und die Voraussetzungen zu erfüllen. Beachten Sie, dass das Jobcenter Ihre individuelle Situation und die Kosten des Fernstudiums im Vergleich zu anderen Bildungs- oder Weiterbildungsoptionen prüft, um über die Kostenübernahme zu entscheiden.

Fernstudium trotz Hartz IV / Bürgergeld – Was Sie wissen sollten

Als Empfänger von Hartz IV oder Bürgergeld stellt sich die Frage, ob ein Fernstudium möglich ist. Hier sind wichtige Informationen, die Sie als Leser wissen sollten:

Grundsätzliche Möglichkeit eines Fernstudiums: Generell besteht die Möglichkeit, ein Fernstudium trotz Hartz IV oder Bürgergeld aufzunehmen. Es gibt keine generelle Ausschlussregelung, die ein Fernstudium für Leistungsempfänger verbietet. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es bedarf in der Regel der Zustimmung des Jobcenters.

Artikel lesen:  Fernkurs mit einem Bildungsgutschein finanzieren

Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit durch das Jobcenter: Das Jobcenter prüft, ob das Fernstudium für Ihre berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und angemessen ist. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel Ihre individuelle Situation, Ihre bisherige berufliche Qualifikation, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Kosten des Fernstudiums im Vergleich zu anderen Bildungs- oder Weiterbildungsoptionen.

Um die Zustimmung des Jobcenters für ein Fernstudium zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

* Nachweis der Notwendigkeit und Angemessenheit des Fernstudiums für die berufliche Integration oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

* Angabe von Studieninhalten, Dauer, Kosten und angestrebtem Abschluss des Fernstudiums im Antrag

* Einhaltung von Bildungs- oder Weiterbildungszielen, die zur Verbesserung Ihrer Beschäftigungschancen führen

* Zustimmung des Jobcenters vor Beginn des Fernstudiums

Mögliche Auswirkungen auf Leistungen: Es ist wichtig zu beachten, dass ein Fernstudium Auswirkungen auf Ihre Leistungen von Hartz IV oder Bürgergeld haben kann. Beispielsweise können die Kosten des Fernstudiums auf Ihre Leistungen angerechnet oder es können Sanktionen verhängt werden, wenn das Fernstudium ohne Zustimmung des Jobcenters aufgenommen wird.

Ein Fernstudium trotz Hartz IV oder Bürgergeld ist grundsätzlich also möglich, aber es bedarf der Zustimmung des Jobcenters und der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Es ist ratsam, einen Antrag auf Zustimmung beim Jobcenter zu stellen und die individuelle Situation sowie die Kosten des Fernstudiums zu berücksichtigen, um mögliche Auswirkungen auf die Leistungen zu verstehen.

Sie sind arbeitslos? Möchten aber die Zeit sinnvoll nutzen, um sich beruflich weiterzuentwickeln? Dann sollten Sie sich informieren!

Wie unterstützt das Bürgergeld bei einem Fernkurs / Fernstudium?

Als Empfänger von Bürgergeld haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Unterstützung für einen Fernkurs oder ein Fernstudium zu erhalten. Hier sind wichtige Informationen, die Sie als Nutzer wissen sollten:

Antragstellung beim zuständigen Amt: Um Unterstützung für ein Fernkurs oder Fernstudium durch das Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. In der Regel ist dies das Sozialamt oder das Jobcenter, je nachdem, welche Leistungen des Bürgergeldes Sie erhalten.

Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit: Das Amt prüft, ob der Fernkurs oder das Fernstudium notwendig und angemessen ist. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel Ihre individuelle Situation, Ihre bisherige berufliche Qualifikation, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Kosten des Fernkurses oder Fernstudiums im Vergleich zu anderen Bildungs- oder Weiterbildungsoptionen.

Kostenübernahme und Leistungshöhe: Je nach individueller Situation und Prüfungsergebnis kann das Bürgergeld die Kosten für den Fernkurs oder das Fernstudium ganz oder teilweise übernehmen. Die genaue Leistungshöhe wird in der Regel im Rahmen des Antragsverfahrens festgelegt und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Mögliche Auswirkungen auf Bürgergeld-Leistungen: Es ist wichtig zu beachten, dass ein Fernkurs oder Fernstudium Auswirkungen auf Ihre Bürgergeld-Leistungen haben kann. Beispielsweise können die Kosten des Fernkurses oder Fernstudiums auf Ihre Leistungen angerechnet oder es können Sanktionen verhängt werden, wenn das Fernkurs oder Fernstudium ohne Zustimmung des Amtes aufgenommen wird.

Beachten Sie: Das Bürgergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für einen Fernkurs oder ein Fernstudium bieten. Es ist ratsam, einen Antrag beim zuständigen Amt zu stellen und die individuelle Situation sowie die Kosten des Fernkurses oder Fernstudiums zu berücksichtigen, um mögliche Auswirkungen auf die Bürgergeld-Leistungen zu verstehen.

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