Fernstudium BAföG

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Letzte Aktualisierung am Mai 22, 2023 von Sandra

Bafög im Fernstudium

Fernstudium und Bafög – geht das?

Kann man das Fernstudium mit BAföG finanzieren?

Hat man sich dazu entschlossen, ein Fernstudium an einer Fernhochschule zu absolvieren, dann ist sicherlich eine der wichtigsten Fragen die nach der Finanzierung.

Unweigerlich kommt dabei den meisten die finanzielle staatliche Unterstützung im Rahmen des BAföG in den Sinn.

Um es gleich vorwegzunehmen, grundsätzlich ist es durchaus möglich, BAföG im Fernstudium zu erhalten, doch in der Realität werden nur wenige Fernstudenten die zahlreichen Voraussetzungen erfüllen, die nötig sind, um BAföG zu erhalten.

Bevor auf die wichtigsten Voraussetzungen für BAföG im Fernstudium eingegangen wird, soll zunächst geklärt werden, was BAföG genau ist. Denn auch hier gibt es oftmals Klärungsbedarf.

Was ist BAföG?

BAföG ist die offizielle Abkürzung für Bundeausbildungsförderungsgesetz. Das Bundeausbildungsförderungsgesetz trat 1971 in Kraft und soll für Chancengleichheit sorgen.

Damit ist gemeint, dass auch Personen mit geringeren finanziellen Mitteln die Möglichkeit erhalten, ein Studium zu absolvieren.

Hierfür stellt der Staat für eine eignungsgerechte Ausbildung die finanziellen Mittel zur Verfügung, wenn Eltern, Ehepartner bzw. Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in der Lage sind, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um ein Studium zu finanzieren.

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Das Bundeausbildungsförderungsgesetz ist ein besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches § 68 SGB I und ist als eine Sozialleistung einzustufen.

BAföG ist kein komplett „geschenktes Geld“

Wissen sollten Sie auch, das BAföG Leistungen kein vollständig „geschenktes Geld“ vom Staat sind. Vielmehr werden 50% als unverzinsliches Darlehen gewährt, die restlichen 50% sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Kann man im Fernstudium BAföG erhalten?

Nachdem nun deutlich sein sollte, was genau unter BAföG zu verstehen ist, stellt sich nun die Frage, ob man auch im Fernstudium BAföG beziehen kann. Wie anfangs bereits erwähnt, ist der Bezug von BAföG im Fernstudium durchaus möglich.

Faktisch jedoch wird ein großer Teil der Fernstudenten nicht in den Genuss kommen, da sie in vielen Fällen eine der zahlreichen Voraussetzungen nicht erfüllen, die nötig sind, um BAföG im Fernstudium bewilligt zu bekommen.

BAföG im Fernstudium – die Voraussetzungen

Einer der zahlreichen Faktoren, um BAföG im Fernstudium zu erhalten ist, dass es sich bei dem Fernstudium um ein akademisches Studium handelt, das mit einem Hochschulabschluss wie Bachelor endet wie es beispielsweise an der Apollon Hochschule, an der EURO FH, an der Hochschule Fresenius, an der Wilhelm Büchner Hochschule, an der Fernhochschule Hamburg, bei AKAD oder auch am IWW Uni Hagen angeboten wird.

Im allgemeinen Sprachgebrauch bürgert es sich immer mehr ein, dass auch allgemeine Fernlehrgänge oder Weiterbildungen als Fernstudium bezeichnet werden.

Dies ist jedoch nicht korrekt. Fernlehrgänge ohne Hochschulabschluss können nicht durch BAföG finanziert werden, allerdings gibt es manchen Fernlehrgänge, die durch das sogenannte Meister-BAföG finanziert werden können.

Eine Ausnahme stellen hierbei auch Fernlehrgänge dar, die auf einen Schulabschluss vorbereiten (vgl. BAföG, Abschnitt I, § 3 Fernunterricht). Für diese kann BAföG bewilligt werden.

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Bei dem Fernstudium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln

Ein weiterer Punkt ist, dass es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeitstudium handeln muss.

In den meisten Fällen jedoch wird ein Fernstudium berufsbegleitend absolviert. Dies ist ein absolutes K.O. Kriterium. In diesen Fällen wird BAföG für das Fernstudium nicht bewilligt.

Es muss sich um eine Erstausbildung handeln

In der Regel wird BAföG ebenfalls nur bewilligt, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Der Großteil der Fernstudenten jedoch hat bereits eine andere Ausbildung oder ein anderes Studium absolviert. Somit ist auch diese Personengruppe vom BAföG im Fernstudium im Normalfall ausgeschlossen.

Um BAföG im Fernstudium zu erhalten, darf man nicht älter als 30 sein

Und auch ein weiterer Punkt, der unbedingt erfüllt sein muss, um BAföG im Fernstudium zu erhalten, ist für die meisten Fernstudenten ebenfalls ein K.O. Kriterium. Denn man darf das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die meisten Fernstudenten jedoch sind älter als 30.

Man muss nachweisen, dass man bereits 6 Monate erfolgreich am Fernstudium teilgenommen hat

Und zu guter Letzt muss ein weiterer Punkt hervorgehoben werden, der ausschlaggebend dafür ist, ob man BAföG im Fernstudium erhält oder nicht. Das BAföG wird nämlich nur bewilligt, wenn nachgewiesen werden kann, dass man in den vorausgegangenen 6 Monaten bereits erfolgreich am Fernstudium teilgenommen hat. Die bisherigen Leistungen müssen als Beleg eingereicht werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel, deshalb sollten Sie sich unbedingt beraten lassen!

Dies sind lediglich ein paar der wichtigsten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um BAföG im Fernstudium zu erhalten. Da es jedoch auch hier immer wieder Ausnahmen von der Regel gibt und jeder Fall individuell zu bewerten ist, sollte man sich unbedingt beraten lassen.

Gute Ansprechpartner sind die Beratungsstelle im zuständigen BAföG-Amt und auch die Fernschule, an der ein Fernstudium absolviert werden soll. Hier sollten sich in jedem Fall fachkundige Berater finden, die eine auf den Einzelfall abgestimmte, zuverlässige Auskunft geben können.

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Fernstudium und Bafög: Ein Überblick der Voraussetzungen und Antragsstellung

Das Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Unterstützung für Studierende in Deutschland, um ihnen finanzielle Hilfe während ihres Studiums zu bieten. Auch Fernstudierende können in bestimmten Fällen Bafög beantragen.
Voraussetzungen für den Bafög-Anspruch im Fernstudium:

  • Es muss sich um einen staatlich anerkannten Fernstudiengang handeln.
  • Das Fernstudium muss mindestens 12 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
  • Der Studierende muss in Deutschland wohnhaft sein und eine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis haben.
  • Die Altersgrenze für Bafög im Fernstudium beträgt 30 Jahre, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine Förderung rechtfertigen.
    Höhe der Bafög-Förderung im Fernstudium:
  • Die Förderungshöhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners und des Studierenden selbst.
  • Die Förderung im Fernstudium beträgt maximal 735 Euro pro Monat.
  • Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen, wobei der Zuschussanteil höher ist, je schneller das Darlehen zurückgezahlt wird.
    Antragstellung für Bafög im Fernstudium:
  • Der Antrag muss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden.
  • Der Antragsteller muss Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen sowie zu seinen Studienplänen und bisherigen Leistungen machen.
  • Das Bafög wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung bewilligt, kann aber auch rückwirkend gewährt werden.
  • Die Förderung muss regelmäßig durch Vorlage von Leistungsnachweisen überprüft werden.
    Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Fernstudiengänge förderungsfähig sind und dass die Voraussetzungen für den Bafög-Anspruch im Fernstudium genau geprüft werden sollten. Zudem sollten Studierende sich darüber im Klaren sein, dass das Bafög nicht alle Kosten während des Fernstudiums abdecken wird und dass es auch andere Möglichkeiten gibt, das Studium zu finanzieren. Eine ausführliche Beratung durch das Bafög-Amt oder andere Studienfinanzierungsstellen kann hierbei hilfreich sein.

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