Letzte Aktualisierung am Mai 22, 2023 von Sandra


Die Krankenversicherung im Fernstudium
Die Krankenversicherung im Fernstudium
Inhalt
- 1 Die Krankenversicherung im Fernstudium
- 1.1 Krankenversicherung bei einem Vollzeit-Fernstudium
- 1.2 Was gilt für die Krankenversicherung im Fernstudium bei einer Arbeitstätigkeit, die 20 Stunden wöchentlich bzw. 485 Euro Einkommen monatlich übersteigt?
- 1.3 Die Krankenversicherung im Fernstudium für Auszubildende
- 1.4 Die Krankenversicherung und das Fernstudium in der Elternzeit
- 1.5 Hat man beim Fernstudium studentenstatus?
- 1.6 Wann muss sich in Deutschland ein Student selbst krankenversichern?
- 1.7 Wann ist man als Student von der Krankenversicherung befreit?
Entscheidet man sich dazu, ein Fernstudium aufzunehmen, dann ist man unweigerlich mit einer ganzen Reihe an Fragen konfrontiert. Neben der Frage nach finanziellen Zuschüssen ist eine der wichtigsten Fragestellungen die nach der Krankenversicherung im Fernstudium. Wie man sich im Fernstudium krankenversichern muss, das hängt von verschiedenen Umständen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der häufigsten Lebensituationen, die für die Art der Krankenversicherung im Fernstudium von Relevanz sind.
Krankenversicherung bei einem Vollzeit-Fernstudium
Absolvieren Sie ein Fernstudium in Vollzeit, dann gelten die Versicherungsbedingungen, die auch für reguläre Studenten an einer Präsenzuniversität bzw. Präsenzhochschule vorgesehen sind.
Wichtig ist dabei zum einen, dass es sich bei der Fernhochschule um eine staatliche oder zumindest staatlich anerkannte Bildungsinstitution handelt.
Überdies darf neben dem Fernstudium keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen werden, die mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird oder ein Einkommen von 485 Euro monatlich übersteigt.
Hinweis: Bei Ausübung eines Minijobs mit Einnahmen von 520 Euro ist diese Grenze bereits überschritten!
Was gilt für die Krankenversicherung im Fernstudium bei einer Arbeitstätigkeit, die 20 Stunden wöchentlich bzw. 485 Euro Einkommen monatlich übersteigt?
Wenn Sie ein Fernstudium absolvieren und mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten bzw. Ihr Einkommen 485 Euro übersteigt, dann gilt für Sie der Studentenstatus in der Krankenversicherung nicht.
Das Fernstudium wird in diesem Fall nicht als Vollzeitbeschäftigung anerkannt. Auch wenn während des Fernstudiums eine Tätigkeit aufgenommen wird, welche die genannten Grenzen übersteigt, kann der Studentenstatus aberkannnt werden.
In der Regel gilt dies, wenn die Einkünfte in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von 485 Euro übersteigen.
Sollte dies auf Sie zutreffen, haben Sie einige Alternativen in Bezug auf die Krankenversicherung im Fernstudium.
Sie können sich entweder bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen oder aber Mitglied in der KVdS werden (Krankenkasse der Studenten). Allerdings sind auch bei der Krankenversicherung für Studenten Grenzen zu beachten.
Eine dieser Grenzen ist, dass man das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben darf. Da eine Vielzahl der Fernstudenten bereits über 30 ist, kommt für diese Personengruppe der KVdS leider zumeist nicht in Frage.
Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, sich in Einzelfällen dennoch in der Krankenkasse für Studenten versichern zu lassen. Diese sollten im Einzelfall überprüft werden.
Eine weitere Option für die Krankenversicherung im Fernstudium ist, sich über den Ehepartner mitversichern zu lassen.
Die Krankenversicherung im Fernstudium für Auszubildende
Befinden Sie sich noch in Ausbildung und absolvieren nebenbei noch ein Fernstudium, dann gelten Sie vor der Krankenkasse nicht als Student, denn wenn es um die Krankenversicherung im Fernstudium geht, zählt immer die Beschäftigung, der in Vollzeit nachgegangen wird als Kriterium für die Einstufung.
Für Sie als Auszubildenden gelten somit, da Sie Ihrer Ausbildung in Vollzeit nachgehen, die Versicherungsbedingungen für Auszubildende.
Auszubildende sind immer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Krankenversicherung und das Fernstudium in der Elternzeit
Immer häufiger bilden sich Eltern, die sich in Elternzeit befinden, im Rahmen eines Fernstudiums weiter. Befinden Sie sich in Elternzeit, dann spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fernstudium um ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium handelt, denn Studenten müssen auch in der Elternzeit regulär ihre Krankenkassenbeiträge zahlen.
Gehen Sie jedoch während der Elternzeit neben dem Fernstudium zusätzlich noch einer Tätigkeit nach, die mehr als 20 Studenten wöchentlich übersteigt bzw. 485 Euro monatlich, dann wird der Studentenstatus nicht anerkannt.
Wie sich in dieser Situation die Krankenversicherung im Fernstudium gestaltet, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, dann sind Sie, vorausgesetzt Sie beziehen Elterngeld, von den Krankenkassenbeiträgen befreit.
Sind Sie privat krankenversichert, dann müssen die Beiträge ganz regulär weiter bezahlt werden. Sind Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, dann müssen Sie den eigenen Beitrag tragen inklusive dem Arbeitgeberanteil. Sind Sie freiwillig versichert, dann müssen auch hier die Beiträge weiterhin bezahlt werden.
Informieren Sie sich über die diversen Fernkurse bzw. Fernstudiengänge. Fordern Sie kostenlose Studienführer an!
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Häufige Fragen zum Fernstudium und der Krankenversicherung
Hat man beim Fernstudium studentenstatus?
Ja, in der Regel haben Fernstudierende einen Studentenstatus. Ein Fernstudium ist eine Form des Studiums, bei dem Studierende außerhalb des Campus lernen und in der Regel nicht an regelmäßigen Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Obwohl Fernstudierende nicht physisch an einer Universität oder Hochschule präsent sind, werden sie dennoch als Studierende eingeschrieben und haben daher in der Regel einen Studentenstatus.
Der genaue Studentenstatus im Fernstudium kann je nach Bildungseinrichtung und Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern erhalten Fernstudierende beispielsweise dieselben Rechte und Vergünstigungen wie Vollzeitstudierende, wie zum Beispiel Zugang zu studentischen Rabatten, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Krankenversicherungen. In anderen Ländern kann der Studentenstatus von Fernstudierenden möglicherweise eingeschränkt sein, und es können bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um als Vollzeitstudent zu gelten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Definition des Studentenstatus von Land zu Land und von Bildungseinrichtung zu Bildungseinrichtung unterschiedlich sein kann. Es ist daher ratsam, sich bei der entsprechenden Bildungseinrichtung oder den zuständigen Behörden über den genauen Studentenstatus im Rahmen eines Fernstudiums zu informieren.
Wann muss sich in Deutschland ein Student selbst krankenversichern?
In Deutschland gelten spezifische Regelungen für die Krankenversicherung von Studenten. Hier sind die grundlegenden Richtlinien:
- Altersgrenze: In der Regel können Studenten in Deutschland bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern kostenfrei mitversichert sein, sofern sie nicht auf eigenen Beinen stehen und kein eigenes Einkommen haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Student eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder bereits eine eigene Familie versorgt.
- Vollzeitstudium: Vollzeitstudierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und private Krankenversicherungen abschließen. Dazu gehören beispielsweise Studenten, die älter als 30 Jahre sind, ein höheres Einkommen haben oder bereits privat versichert waren.
- Pflichtversicherung für Kranken- und Pflegeversicherung: Studierende, die sich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können oder wollen, müssen sich in Deutschland in der Regel selbst gesetzlich krankenversichern und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Studenten, falls er/sie einen Minijob oder ein eigenes Einkommen hat.
Wann ist man als Student von der Krankenversicherung befreit?
Als Student in Deutschland können Sie unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein. Hier sind einige mögliche Szenarien:
- Altersgrenze: In der Regel können Studenten in Deutschland bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung ihrer Eltern kostenfrei mitversichert sein, sofern sie nicht auf eigenen Beinen stehen und kein eigenes Einkommen haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Student eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder bereits eine eigene Familie versorgt.
- Vollzeitstudium: Vollzeitstudierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und private Krankenversicherungen abschließen. Dazu gehören beispielsweise Studenten, die älter als 30 Jahre sind, ein höheres Einkommen haben oder bereits privat versichert waren.
- Pflichtversicherung für Kranken- und Pflegeversicherung: Studierende, die sich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen können oder wollen, müssen sich in Deutschland in der Regel selbst gesetzlich krankenversichern und Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Studenten, falls er/sie einen Minijob oder ein eigenes Einkommen hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen zur Krankenversicherung für Studenten in Deutschland komplex sein können und sich je nach individueller Situation und Hochschule unterscheiden können. Es wird daher empfohlen, sich bei der jeweiligen Krankenversicherung oder der Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen und Pflichten zu informieren.