Letzte Aktualisierung am Mai 19, 2023 von Sandra


Karriere in der Pflege: Ausbildung und Tätigkeiten von Pflegefachkräften & Pflegehelfern
Pflegefachkraft / Pflegehelfer – anspruchsvolle Berufe mit viel Verantwortung
Inhalt
- 1 Pflegefachkraft / Pflegehelfer – anspruchsvolle Berufe mit viel Verantwortung
- 1.1 Was ist eine Pflegefachkraft?
- 1.2 Was ist eine Pflegehilfskraft?
- 1.3 Welche Voraussetzungen brauche ich als Pflegehilfskraft?
- 1.4 Welche Ausbildung braucht eine Pflegehilfskraft?
- 1.5 Die Fernschule Laudius bietet eine Reihe an Kursen, die eine gute Weiterbildung bieten!
- 1.6 Was ist der Unterschied Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft
- 2 Ausbildung zur Pflegefachkraft – Voraussetzungen und Dauer
- 2.1 Aufgaben einer Pflegefachkraft: Pflegefachkraft Tätigkeiten – Was macht eine Pflegekraft?
- 2.2 Pflegekraft ohne Examen nur mit Zertifikat einer Fernschule, ist das möglich?
- 2.3 Kann man mit dem Zertifikat einer Fernschule als Pflegehelfer arbeiten?
- 2.4 Fazit. Ausbildung zur Pflegefachkraft / zum Pflegehelfer
- 3 FAQ: Ausbildung zur Pflegefachkraft / Ausbildung zum Pflegehelfer
Wenn Sie sich für einen Beruf in der Pflege interessieren, gibt es viele Möglichkeiten, diesen Karriereweg zu verfolgen. Aber was ist eigentlich eine Pflegefachkraft und welche Ausbildung und Voraussetzungen sind erforderlich, um diesen Beruf auszuüben? Was ist eine Pflegehilfskraft? Welche Ausbildung ist bei dieser Tätigkeit erforderlich?
Was ist eine Pflegefachkraft?
Eine Pflegefachkraft ist eine Person, die in der Alten- und Krankenpflege tätig ist und die Verantwortung für die Betreuung und Unterstützung von Patienten trägt.
Zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gehören die Beobachtung und Dokumentation des Gesundheitszustands des Patienten, die Durchführung von medizinischen Maßnahmen, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe sowie die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, wie der Körperpflege oder beim Essen.
Was ist eine Pflegehilfskraft?
Eine Pflegehilfskraft ist eine Fachkraft im Bereich der Alten- und Krankenpflege, die unterstützende Tätigkeiten unter Anleitung einer examinierten Pflegefachkraft ausübt.
Die genaue Tätigkeit kann je nach Einrichtung und Aufgabenbereich variieren, aber typische Aufgaben einer Pflegehilfskraft können sein:
- Unterstützung bei der Körperpflege und Hygiene
- Hilfe bei der Mobilisation und Lagerung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen
- Unterstützung bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen
Pflegehilfskräfte sind in der Regel nicht ausgebildet, wie es bei examinierten Pflegefachkräften der Fall ist. Dennoch ist ihre Arbeit unverzichtbar und wertvoll, da sie dazu beitragen, dass Pflegebedürftige gut betreut und versorgt werden können.
Welche Voraussetzungen brauche ich als Pflegehilfskraft?
Die Anforderungen für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft sind nicht einheitlich geregelt und können je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich sein.
In der Regel ist jedoch eine abgeschlossene Schulbildung oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich.
Darüber hinaus sind für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft in der Regel auch bestimmte persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten von Vorteil, wie zum Beispiel:
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
- Körperliche Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit
Es kann auch sein, dass für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft bestimmte Zusatzqualifikationen erforderlich sind, wie zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs oder eine Schulung in speziellen Pflegetechniken.
In jedem Fall ist es wichtig, sich über die konkreten Anforderungen und Qualifikationen, die für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft erforderlich sind, zu informieren und sich gegebenenfalls entsprechend weiterzubilden oder zu qualifizieren.
Welche Ausbildung braucht eine Pflegehilfskraft?
Eine Pflegehilfskraft benötigt in der Regel eine spezifische Ausbildung, um in diesem Berufsfeld arbeiten zu können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solche Ausbildung zu absolvieren, je nachdem welches Ausbildungsangebot in der Region vorhanden ist.
In der Regel dauert die Ausbildung zur Pflegehilfskraft zwischen sechs und zwölf Monaten.
Eine Möglichkeit ist die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in, die an Berufsfachschulen, Bildungszentren oder Krankenpflegeschulen angeboten wird. Hier werden theoretische Kenntnisse in den Bereichen Pflege, Hygiene und Anatomie sowie praktische Fähigkeiten wie zum Beispiel Körperpflege, Mobilisation und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme vermittelt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in, die auf die Pflege älterer Menschen spezialisiert ist und in der Regel etwas länger dauert.
Hier werden neben den allgemeinen Pflegetätigkeiten auch spezielle Kenntnisse zur Betreuung älterer Menschen vermittelt.
In manchen Fällen können auch Kurse oder Weiterbildungen angeboten werden, die auf die speziellen Bedürfnisse von Pflegehilfskräften zugeschnitten sind. In jedem Fall ist es wichtig, dass Pflegehilfskräfte eine fundierte Ausbildung erhalten, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.
Die Fernschule Laudius bietet eine Reihe an Kursen, die eine gute Weiterbildung bieten!
Bei Laudius gibt es mehrere Fernkurse, die gute Kenntnisse im Bereich der Pflege vermitteln:
Sämtliche Fernschulen bieten Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Pflege an. Wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren, macht es Sinn, das KOSTENLOS Infomaterial anzufordern:
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Was ist der Unterschied Pflegefachkraft und Pflegehilfskraft
Der Unterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer Pflegehilfskraft liegt in der Ausbildung und den damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Eine Pflegefachkraft hat eine umfassende und spezialisierte Ausbildung im Bereich Pflege absolviert und verfügt über eine staatliche Anerkennung. Dazu gehören beispielsweise examinierte Altenpfleger/innen oder Krankenpfleger/innen.
Pflegefachkräfte sind in der Lage, selbstständig Entscheidungen in der Pflege zu treffen, komplexe Pflegesituationen zu analysieren und professionelle Pflege durchzuführen.
Sie übernehmen Verantwortung in der Pflegeplanung, -dokumentation und -evaluation.
Eine Pflegehilfskraft hingegen hat in der Regel eine kürzere Ausbildung oder eine Weiterbildung absolviert. Pflegehilfskräfte unterstützen die Pflegefachkräfte in der Versorgung und Betreuung von Patienten und Bewohnern, indem sie beispielsweise bei der Körperpflege, Mobilisation und Nahrungsaufnahme helfen.
Sie arbeiten eng mit den Pflegefachkräften zusammen und sind unter deren Anleitung tätig.
In der Pflege gibt es außerdem weitere Berufe und Qualifikationen, die zwischen einer Pflegefachkraft und einer Pflegehilfskraft angesiedelt sind, wie beispielsweise Pflegeassistent/innen, Fachkräfte für Altenpflegehilfe oder Betreuungskräfte gemäß §§ 43b, 53c SGB XI.
Jeder dieser Berufe hat spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die auf die jeweilige Ausbildung und Qualifikation abgestimmt sind.
Ausbildung zur Pflegefachkraft – Voraussetzungen und Dauer
Wenn Sie sich für eine Ausbildung zur Pflegekraft interessieren, müssen Sie in der Regel über einen mittleren Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert in der Regel drei Jahre. Während der Ausbildung werden die angehenden Pflegekräfte in verschiedenen Bereichen der Alten- und Krankenpflege ausgebildet.
Dazu gehören die Grundlagen der Pflege, medizinische und therapeutische Maßnahmen sowie rechtliche und organisatorische Aspekte.
Auch soziale Kompetenzen, wie die Kommunikation mit Patienten und Angehörigen, werden in der Ausbildung vermittelt.
Aufgaben einer Pflegefachkraft: Pflegefachkraft Tätigkeiten – Was macht eine Pflegekraft?
Die Tätigkeiten einer Pflegefachkraft sind sehr vielfältig und abwechslungsreich. Eine Pflegefachkraft arbeitet eng mit dem medizinischen Personal zusammen und trägt die Verantwortung für die Betreuung und Pflege von Patienten.
Zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gehören unter anderem die Überwachung von Vitalparametern, die Unterstützung bei der Mobilisation und Körperpflege sowie die Durchführung von medizinischen Maßnahmen, wie z.B. die Durchführung von medizinischen Untersuchungen oder die Verabreichung von Medikamenten.
Die Pflegefachkraft ist auch für die Dokumentation des Gesundheitszustands des Patienten verantwortlich und überwacht seine Entwicklung im Laufe der Behandlung.
Pflegekraft ohne Examen nur mit Zertifikat einer Fernschule, ist das möglich?
Es ist möglich, einen Kurs bei einer Fernschule zu absolvieren und ein Zertifikat zu erhalten, das bescheinigt, dass man bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Pflege erworben hat. Ein solches Zertifikat berechtigt jedoch nicht automatisch zur Ausübung des Berufs als Pflegekraft.
In Deutschland ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft gesetzlich geregelt und erfordert in der Regel eine staatliche Anerkennung in Form eines Examens. Das Examen besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird von den zuständigen Behörden abgenommen.
Die theoretischen Kenntnisse, die man bei einer Fernschule erwerben kann, können jedoch durchaus von Vorteil sein, um eine Ausbildung zur Pflegefachkraft zu absolvieren oder sich beruflich weiterzubilden.
Ein Zertifikat einer Fernschule kann somit als Zusatzqualifikation dienen und bei der Jobsuche von Vorteil sein.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine erfolgreiche Karriere als Pflegekraft immer auch praktische Erfahrungen erfordert. Praktika, Hospitationen und Berufserfahrung sind unverzichtbare Bestandteile einer Ausbildung zur Pflegefachkraft und können nicht durch ein Zertifikat einer Fernschule ersetzt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in Deutschland eine staatliche Anerkennung erfordert und nicht ausschließlich durch ein Zertifikat einer Fernschule erworben werden kann.
Dennoch können die theoretischen Kenntnisse, die man bei einer Fernschule erwerben kann, eine wertvolle Unterstützung bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft oder bei der beruflichen Weiterbildung sein.
Kann man mit dem Zertifikat einer Fernschule als Pflegehelfer arbeiten?
Die Ausbildung zum Pflegehelfer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und kann je nach Bundesland und Einrichtung unterschiedlich gestaltet sein. In der Regel ist jedoch auch für eine Ausbildung zum Pflegehelfer eine gewisse formale Qualifikation erforderlich, die in der Regel durch einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden muss.
Ein Zertifikat einer Fernschule kann in diesem Zusammenhang als Zusatzqualifikation dienen und bei der Bewerbung um eine Stelle als Pflegehelfer von Vorteil sein.
Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass man mit einem solchen Zertifikat automatisch als Pflegehelfer eingestellt wird, da die formalen Anforderungen von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zertifikat einer Fernschule zwar als Zusatzqualifikation für eine Ausbildung zum Pflegehelfer von Vorteil sein kann, jedoch nicht automatisch eine ausreichende formale Qualifikation für die Tätigkeit als Pflegehelfer darstellt. Es ist daher wichtig, sich über die konkreten Anforderungen und Qualifikationen, die für eine Tätigkeit als Pflegehelfer erforderlich sind, zu informieren.
Fazit. Ausbildung zur Pflegefachkraft / zum Pflegehelfer
Der Beruf der Pflegekraft bietet eine große Vielfalt an Möglichkeiten und Karrierewegen. Eine Ausbildung zur examinierten Pflegefachkraft oder Altenpflegerin ist der erste Schritt auf diesem Weg.
Neben der klassischen Ausbildung an Berufsfachschulen und Hochschulen gibt es auch Fernschulen und Fernhochschulen, die eine theoretische Ausbildung anbieten. Allerdings ersetzt die Theorie nicht die Praxiserfahrung, die während der Ausbildung gesammelt wird.
Die Aufgaben einer Pflegekraft sind vielfältig und abwechslungsreich und erfordern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Empathie.
Fernschulen und Fernhochschulen bieten eine Alternative zur klassischen Ausbildung zur Pflegekraft an Berufsfachschulen und Hochschulen. Hierbei wird die theoretische Ausbildung komplett oder zum Teil online absolviert.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Ausbildung zur Pflegekraft auch immer Praxiserfahrung erfordert. Diese kann durch Praktika oder Berufserfahrung gesammelt werden.
Die Laudius Fernschule bietet verschiedene Kurse im Bereich der Pflege an, die sich insbesondere an Berufseinsteiger und Quereinsteiger richten.
Der Kurs „Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI“ vermittelt das notwendige Wissen für eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen. Der Kurs „Grundlagen der Altenbetreuung“ richtet sich an Personen, die ältere Menschen zu Hause betreuen möchten oder in der Altenpflege tätig sind.
Die Fortbildung „Pflegedienstleitung (PDL)“ bietet eine vertiefte Ausbildung für Führungskräfte im Bereich der Pflege.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Kurse der Fernschulen und Fernhochschulen nicht die Praxiserfahrung ersetzen können. Eine erfolgreiche Karriere als Pflegekraft erfordert neben theoretischen Kenntnissen auch praktische Fähigkeiten und Erfahrungen.
Wer jedoch bereits über Berufserfahrung verfügt oder sich beruflich neu orientieren möchte, kann durch die Kurse der Fernschulen und Fernhochschulen wertvolles Wissen erlangen und sich auf eine Tätigkeit in der Pflege vorbereiten.
Abschließend lässt sich sagen, dass eine Ausbildung zur Pflegekraft eine anspruchsvolle und erfüllende Karrierewahl sein kann. Neben der klassischen Ausbildung an Berufsfachschulen und Hochschulen bieten Fernschulen und Fernhochschulen eine alternative Möglichkeit zur theoretischen Ausbildung.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine erfolgreiche Karriere als Pflegekraft auch immer Praxiserfahrung erfordert. Die Kurse der Laudius Fernschule können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten.
FAQ: Ausbildung zur Pflegefachkraft / Ausbildung zum Pflegehelfer
Wie viel Geld verdient eine Pflegehilfskraft?
Das Gehalt einer Pflegehilfskraft kann je nach Bundesland, Träger und Arbeitgeber variieren. Auch die Arbeitszeit, Berufserfahrung und Qualifikation spielen eine Rolle.
Im Durchschnitt kann man jedoch sagen, dass eine Pflegehilfskraft ein Bruttogehalt zwischen 1.800 und 2.400 Euro pro Monat verdient.
Wie ist das Gehalt einer examinierten Pflegefachkraft?
Das Gehalt einer examinierten Pflegefachkraft hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Bundesland, der Berufserfahrung, der Arbeitszeit und der Qualifikation.
Im Durchschnitt kann man jedoch sagen, dass eine examinierte Pflegefachkraft ein Bruttogehalt zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Monat verdient. In der Praxis kann das Gehalt auch höher oder niedriger ausfallen.
Ist Altenpfleger und Pflegefachkraft das gleiche?
Altenpfleger und Pflegefachkraft sind nicht das gleiche, aber es gibt einige Ähnlichkeiten.
Altenpfleger und Altenpflegerin sind staatlich anerkannte Berufe und arbeiten hauptsächlich in der Altenpflege. Sie sind dafür verantwortlich, ältere Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen bei der Bewältigung ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen zu helfen.
Pflegefachkraft ist ein Berufsbild, das eine dreijährige Ausbildung in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege voraussetzt.
Pflegefachkräfte können in verschiedenen Bereichen der Pflege tätig sein, z.B. in der stationären oder ambulanten Altenpflege, in Krankenhäusern oder in der Kinderkrankenpflege.
Ein Altenpfleger oder eine Altenpflegerin kann also als Pflegefachkraft arbeiten, aber es gibt auch Pflegefachkräfte, die nicht spezialisiert sind auf die Altenpflege.
Was darf eine Pflegefachkraft nicht?
Als Pflegefachkraft hat man eine wichtige Verantwortung in der Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Es gibt jedoch auch bestimmte Aufgaben und Handlungen, die eine Pflegefachkraft nicht ausüben darf, wenn sie nicht über die erforderliche Qualifikation und rechtliche Befugnis verfügt.
Zum Beispiel darf eine Pflegefachkraft ohne spezielle Ausbildung und Erlaubnis keine invasiven Maßnahmen durchführen, wie z.B. das Legen von Venenkathetern oder das Verabreichen von Medikamenten per Injektion.
Auch eine medizinische Diagnosestellung ist der Pflegefachkraft nicht erlaubt. Hierfür sind ausschließlich Ärzte und Ärztinnen zuständig.
Des Weiteren darf eine Pflegefachkraft keine Aufgaben übernehmen, die in ihrem Tätigkeitsbereich nicht vorgesehen sind oder für die sie nicht ausreichend qualifiziert ist.
So darf beispielsweise eine Pflegefachkraft nicht eigenständig eine Operation durchführen oder Medikamente verordnen. Hierfür bedarf es einer entsprechenden medizinischen Ausbildung und Zulassung.
Es ist wichtig, dass eine Pflegefachkraft ihre Tätigkeiten immer im Rahmen ihrer Kompetenzen und gesetzlichen Bestimmungen ausführt, um eine bestmögliche Versorgung und Betreuung der Patienten sicherzustellen.