Letzte Aktualisierung am Mai 19, 2023 von Sandra


Alles, was Sie über das Techniker Bafög wissen müssen inkl. Tabelle
Finanzielle Unterstützung für angehende Techniker: Das Techniker Bafög
Inhalt
- 1 Finanzielle Unterstützung für angehende Techniker: Das Techniker Bafög
- 2 Finanzielle Unterstützung für angehende Techniker: Das Techniker Bafög
- 2.1 Was ist das Techniker Bafög?
- 2.2 Voraussetzungen für das Techniker Bafög
- 2.3 Leistungen des Techniker Bafög
- 2.4 Beantragung des Techniker Bafögs
- 2.5 Vorteile des Techniker Bafögs
- 2.6 Wer hat Anspruch auf Techniker BAföG?
- 2.7 Wie viel BAföG bekommt man als Techniker?
- 2.8 Wie viel muss man beim Techniker BAföG zurückzahlen?
- 2.9 Höhe des Techniker BAföGs: Exemplarische Tabelle
- 2.10 Wie oft darf man beim Aufstiegs BAföG fehlen?
- 2.11 Das Techniker Bafög ist eine gute finanzielle Stütze
Finanzielle Unterstützung für angehende Techniker: Das Techniker Bafög
Als angehender Techniker stehen Ihnen viele Wege offen, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Eine Möglichkeit, die Ihnen finanzielle Unterstützung bieten kann, ist das Techniker BAföG. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Techniker Bafög befassen und wie es Ihnen helfen kann, Ihre Ausbildung zum Techniker oder zur Technikerin erfolgreich abzuschließen.
Was ist das Techniker Bafög?
Das Techniker BAföG ist eine finanzielle Förderung für Studierende, die eine Vollzeitausbildung zum Techniker oder zur Technikerin absolvieren. Es ist eine staatliche Unterstützung, die auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) basiert, jedoch speziell für Technikerinnen und Techniker angepasst ist.
Es soll angehenden Technikern ermöglichen, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne sich finanziell übermäßig belasten zu müssen.
Voraussetzungen für das Techniker Bafög
Um das Techniker Bafög in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine grundlegende Anforderung ist, dass die Ausbildung in Vollzeit absolviert wird.
Tipp: Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Bafög für eine Teilzeitausbildung zu beantragen, wenn bestimmte Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen vorliegen.
Ein weiteres Kriterium ist, dass die Technikerschule staatlich anerkannt sein muss. Es ist wichtig zu beachten, dass das Techniker BAföG nicht nur für die klassische Technikerschule, sondern auch für andere Bildungseinrichtungen wie Fachschulen oder Akademien gelten kann, solange sie den Anforderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechen.
Des Weiteren müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Zudem darf das Einkommen und Vermögen der Antragstellenden und ihrer Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Leistungen des Techniker Bafög
Das Techniker BAföG besteht aus verschiedenen Bestandteilen, wie einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist einkommensunabhängig.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach individueller Situation, wie zum Beispiel dem eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Geschwister.
Das zinslose Darlehen ist eine weitere Komponente des Techniker Bafög und muss nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden.
Hinweis: Es ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass die Rückzahlungsbeträge begrenzt sind und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem eigenen Einkommen nach der Ausbildung.
Beantragung des Techniker Bafögs
Die Beantragung des Techniker Bafögs erfolgt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder dem Studentenwerk.
Tipp: Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungsdauer variieren kann und es wichtig ist, die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten.
Es sollte auch beachtet werden, dass das Techniker Bafög rückwirkend ab Antragsmonat gewährt werden kann, daher ist es ratsam, den Antrag auch dann zu stellen, wenn die Ausbildung bereits begonnen hat.
Vorteile des Techniker Bafögs
Das Techniker Bafög bietet viele Vorteile für angehende Technikerinnen und Techniker. Es ermöglicht ihnen, sich voll und ganz auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne sich über finanzielle Belastungen Gedanken machen zu müssen.
Hier sind einige der Vorteile des Techniker Bafögs im Überblick:
- Finanzielle Unterstützung: Das Techniker Bafög bietet eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und Darlehen, die angehende Technikerinnen und Techniker dabei unterstützen, ihre Ausbildungskosten zu decken.
- Rückzahlungsbegrenzung: Im Gegensatz zu einem regulären Darlehen sind die Rückzahlungsbeträge des Techniker Bafög begrenzt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem eigenen Einkommen nach der Ausbildung. Dies erleichtert die Rückzahlung und mindert die finanzielle Belastung nach Abschluss der Ausbildung.
- Flexibilität: Das Techniker Bafög kann sowohl für Vollzeitausbildungen als auch für Teilzeitausbildungen beantragt werden, wenn bestimmte Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen vorliegen. Dies bietet Flexibilität und ermöglicht es auch Personen mit anderen Verpflichtungen, eine Ausbildung zum Techniker oder zur Technikerin zu absolvieren.
- Förderung unabhängig von Noten oder Alter: Im Gegensatz zu anderen Stipendien oder Darlehen hängt das Techniker Bafög nicht von den Noten oder dem Alter der Antragstellenden ab. Es richtet sich an alle, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von ihrer akademischen Leistung oder ihrem Alter.
Wer hat Anspruch auf Techniker BAföG?
Techniker BAföG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), ist eine Form der staatlichen Unterstützung in Deutschland, die sich speziell an Personen richtet, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten.
Hierzu gehören unter anderem die Fortbildungsprüfung zum Techniker oder zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt, oder die Prüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt oder zur staatlich geprüften Betriebswirtin.
Anspruch auf Techniker Bafög haben grundsätzlich alle Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören:
- Vollzeitmaßnahme: Der Anspruch auf Techniker Bafög besteht nur für eine Fortbildung, die in Vollzeit durchgeführt wird. Teilzeitmaßnahmen oder berufsbegleitende Fortbildungen sind nicht förderfähig.
- Abschluss in einem anerkannten Fortbildungsberuf: Die Fortbildung muss in einem anerkannten Fortbildungsberuf stattfinden, der im Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) aufgeführt ist. Hierzu gehören beispielsweise Handwerksberufe, technische oder kaufmännische Berufe.
- Berufliche Erstausbildung abgeschlossen: In der Regel ist ein abgeschlossener Berufsabschluss erforderlich, um Techniker Bafög beantragen zu können. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Personen mit langjähriger Berufserfahrung oder mit vergleichbaren Qualifikationen.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Grundsätzlich müssen Antragstellerinnen und Antragsteller entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen.
- Persönliche und finanzielle Voraussetzungen: Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen, die von den Einkommensverhältnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie von ihrer familiären Situation abhängen. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Einkommens- und Vermögensgrenzen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder BAföG-Amt zu informieren.
Techniker Bafög wird in Form eines einkommensabhängigen Zuschusses und eines einkommensunabhängigen Darlehens gewährt und kann zur Finanzierung von Ausbildungskosten wie Schulgeld, Prüfungsgebühren, Lehrmaterialien und Lebenshaltungskosten genutzt werden.
Tipp: Zu beachten ist, dass die genauen Voraussetzungen und Höchstsätze von Techniker Bafög sich ändern können und es ratsam ist, sich bei den zuständigen Stellen oder Beratungsstellen über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren und individuelle Ansprüche zu prüfen.
Wie viel BAföG bekommt man als Techniker?
Als Techniker oder Technikerin kann man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Techniker Bafög haben. Die genaue Höhe des Bafögs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:
- dem eigenen Einkommen
- dem Einkommen der Eltern (sofern man noch bei ihnen wohnt)
- dem Familienstand
- der Anzahl der Kinder
- den Ausbildungskosten
Grundsätzlich besteht das Techniker Bafög aus zwei Teilen: einem Zuschuss und einem Darlehen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und deckt einen Teil der Ausbildungskosten ab. Der restliche Teil wird als Darlehen gewährt, der später nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden muss.
Die genaue Höhe des Zuschusses und Darlehens wird anhand der individuellen finanziellen Situation berechnet. Es gibt jedoch Höchstsätze, die je nach Ausbildungsgang und Familienstand variieren.
Für Vollzeitausbildungen liegt der Höchstsatz des Zuschusses aktuell bei 768 Euro pro Monat, während der Höchstsatz des Darlehens bei 10.010 Euro pro Jahr liegt. Für Teilzeitausbildungen gelten entsprechend reduzierte Höchstsätze.
Das Techniker Bafög ist als Bedarfsförderung konzipiert ist und in der Regel nicht alle Ausbildungskosten abdeckt. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich genau über die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu informieren und einen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) zu stellen, um die genaue Höhe des Techniker Bafögs zu erfahren.
Es ist auch zu beachten, dass das Techniker Bafög rückwirkend ab Antragsmonat gewährt werden kann, daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um keine finanzielle Unterstützung zu verpassen.
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer kann jedoch variieren, daher ist es geraten, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Wie viel muss man beim Techniker BAföG zurückzahlen?
Beim Techniker BAföG handelt es sich um eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Der Zuschussanteil ist einkommensabhängig und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Der Darlehensanteil hingegen ist einkommensunabhängig und muss in der Regel vollständig zurückgezahlt werden.
Die genauen Rückzahlungsmodalitäten können jedoch je nach individueller finanzieller Situation variieren. Grundsätzlich gilt, dass das Darlehen ab dem Beginn der Rückzahlungsphase, die in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderung beginnt, in monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Die Höhe der monatlichen Raten richtet sich nach dem Darlehensbetrag und der gewählten Rückzahlungsdauer.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt an die zuständige Stelle, die das Techniker BAföG bewilligt hat, beispielsweise das Bundesverwaltungsamt oder das Amt für Ausbildungsförderung. Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden, beispielsweise durch Ratenzahlungen oder Sondertilgungen.
Wichtig: Die Rückzahlung des Darlehens in der Regel zinsfrei ist. Es können jedoch Verwaltungskosten und Mahngebühren anfallen, falls Rückzahlungsraten nicht termingerecht oder nicht vollständig geleistet werden.
Wir empfehlen, sich über die genauen Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen des Techniker BAföGs bei der zuständigen Stelle zu informieren und individuelle Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen, um finanzielle Belastungen gut planen zu können.
Höhe des Techniker BAföGs: Exemplarische Tabelle
Im Folgenden eine exemplarische Tabelle, die die verschiedenen Elemente des Techniker-BAföG mit Beispielen, Höhe des Darlehens, Zuschüssen und Rückzahlungsmöglichkeiten darstellt:
Elemente des Techniker-BAföG | Beispiele | Höhe des Darlehens | Zuschüsse | Rückzahlung |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | Beispiel 1: 2.000 € | 100% des Bedarfs | – | Keine Rückzahlung erforderlich |
Beispiel 2: 3.500 € | 100% des Bedarfs | – | Keine Rückzahlung erforderlich | |
Lebensunterhaltsbeitrag | Beispiel 1: Alleinstehend | 697 € pro Monat (maximal) | – | Keine Rückzahlung erforderlich |
Beispiel 2: Verheiratet mit einem Kind | 882 € pro Monat (maximal) | – | Keine Rückzahlung erforderlich | |
Darlehensanteil | – | Beispiel 1: 10.000 € (maximal) | – | Rückzahlung erforderlich, jedoch zinslos |
Beispiel 2: 15.000 € (maximal) | – | Rückzahlung erforderlich, jedoch zinslos | ||
Gesamtförderung | Beispiel 1: Lehrgangsgebühr 2.000 € + Lebensunterhalt 697 € x 12 Monate = 8.364 € | 10.000 € Darlehensanteil + 8.364 € Zuschüsse = 18.364 € Gesamtförderung | – | 10.000 € Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden, jedoch zinslos |
Beispiel 2: Lehrgangsgebühr 3.500 € + Lebensunterhalt 882 € x 12 Monate = 10.584 € | 15.000 € Darlehensanteil + 10.584 € Zuschüsse = 25.584 € Gesamtförderung | – | 15.000 € Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden, jedoch zinslos |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Techniker-BAföG von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem eigenen Einkommen, Vermögen, Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die hier angegebenen Beträge dienen lediglich als Beispiele und können je nach individueller Situation unterschiedlich sein.
Es ist empfehlenswert, die spezifischen Bestimmungen und Voraussetzungen des Techniker-BAföG zu überprüfen, um genaue Informationen zur finanziellen Unterstützung zu erhalten und gegebenenfalls eine individuelle Berechnung durchzuführen.
Wie oft darf man beim Aufstiegs BAföG fehlen?
Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) müssen Studierende, die Aufstiegs-BAföG / Techniker BAföG erhalten, regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Bei Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden im Bewilligungszeitraum kann die zuständige Stelle die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern. Das bedeutet, dass Studierende, die mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden versäumen, unter Umständen das bereits erhaltenen BAföG zurückzahlen müssen.
Es ist daher wichtig, dass Studierende, die Aufstiegs-BAföG erhalten, regelmäßig am Unterricht teilnehmen, um die Förderung nicht zu gefährden.
Es können jedoch Ausnahmen gelten, beispielsweise bei nachweislichem Vorliegen von Krankheit oder anderen triftigen Gründen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stelle, die das Techniker-BAföG bewilligt, über die genauen Regelungen zu Fehlzeiten und Rückzahlungspflichten zu informieren, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Wichtig: Die Regelungen und Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG sich ändern können und es daher ratsam ist, sich stets aktuell bei der zuständigen Stelle oder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zu informieren.
Das Techniker Bafög ist eine gute finanzielle Stütze
Das Techniker Bafög ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung für angehende Technikerinnen und Techniker, die ihnen hilft, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ohne sich über finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.
Es bietet Flexibilität, Rückzahlungsbegrenzungen und fördert unabhängig von Noten oder Alter. Wenn Sie eine Ausbildung zum Techniker oder zur Technikerin in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren, lohnt es sich, die Möglichkeiten des Techniker Bafög in Betracht zu ziehen und einen Antrag rechtzeitig zu stellen, um von dieser Unterstützung zu profitieren.